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   BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99   

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https://dejure.org/2000,3651
BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99 (https://dejure.org/2000,3651)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZR 278/99 (https://dejure.org/2000,3651)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 (https://dejure.org/2000,3651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 b... is zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom 19. Oktober 1995 § 7 Nr. 2; ; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom 19. Oktober 1995 § 7 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. 10. 1996 bis zum 31. 12. 1998 geltenden Fassung; Rahmentarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk im Land Niedersachsen vom 19. 10. 1995 § 7 Nr. 2, 3
    Gebäudereinigerhandwerk in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 743 (Ls.)
  • DB 2001, 1622
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    Der Senat hat nach diesen Grundsätzen einen tariflichen Anspruch auf Fortzahlung von 100 % des Arbeitsentgelts bejaht, wenn ein Tarifvertrag nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen, sondern die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wörtlich oder inhaltsgleich übernommen und darüber hinaus eine Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankenwoche getroffen hat (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - USK 9918; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    b) Anders als in der vom Senat zu einer nahezu gleichlautenden Formulierung getroffenen Entscheidung vom 16. Juni 1998 (aaO) begründet im vorliegenden Fall auch die Zuschußregelung in § 7 Nr. 3 RTV kein anderes Verständnis.

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in Teilbereichen Gebrauch zu machen und im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen unverändert zu lassen (BAG 16. Juni 1998 aaO).

  • LAG Niedersachsen, 10.03.1999 - 15 Sa 1973/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    5 AZR 278/99 15 Sa 1973/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. März 1999 - 15 Sa 1973/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    Lassen sich auch so zuverlässige Auslegungsergebnisse nicht gewinnen, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Anhaltspunkte zurückgreifen, etwa die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f.).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    Der Senat hat nach diesen Grundsätzen einen tariflichen Anspruch auf Fortzahlung von 100 % des Arbeitsentgelts bejaht, wenn ein Tarifvertrag nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen, sondern die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wörtlich oder inhaltsgleich übernommen und darüber hinaus eine Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankenwoche getroffen hat (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - USK 9918; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 530/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    Dementsprechend hat der Senat erst in Formulierungen wie "Anspruch auf Bezahlung des vollen Gehalts bzw. Lohnes" eine eigenständige tarifliche Regelung gesehen (BAG 5. Mai 1999 - 5 AZR 530/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 6).
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99
    Der Senat hat nach diesen Grundsätzen einen tariflichen Anspruch auf Fortzahlung von 100 % des Arbeitsentgelts bejaht, wenn ein Tarifvertrag nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen, sondern die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wörtlich oder inhaltsgleich übernommen und darüber hinaus eine Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankenwoche getroffen hat (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - USK 9918; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 362/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen -

    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 2 4 7 /9 8 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1 9 9 8 - 5 AZR 6 7 /9 7 - BAGE 89, 95 101 f. mwN).
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